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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22   

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https://dejure.org/2024,1716
LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22 (https://dejure.org/2024,1716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2024 - L 1 KR 145/22 (https://dejure.org/2024,1716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2024 - L 1 KR 145/22 (https://dejure.org/2024,1716)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 29/17 R

    Krankenversicherung - grundrechtsorientierte Leistungsauslegung - noch nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Die Frage der Unaufschiebbarkeit könne letztlich sogar offen bleiben, denn der Kostenerstattungsanspruch bestehe selbst in Fällen der Eilbedürftigkeit nur für medizinische Maßnahmen, die ihrer Art nach oder allgemein von den Krankenkassen als Sachleistungen zu erbringen sein oder nur deswegen nicht erbracht werden könnten, weil ein Systemversagen die Erfüllung der Leistungsansprüche Versicherter im Wege der Sachleistung gerade ausschließen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 24. April 2018 - B 1 KR 29/17 R -).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Ähnliches könne für den ggf. gleichzustellenden nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorganes oder einer herausgehobenen Körperfunktion gelten (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R -).
  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Die Versicherte darf sich die begehrte Leistung erst auf eigene Kosten beschaffen, nachdem ihr die Krankenkasse die Entscheidung über die Ablehnung des Leistungsantrags bekannt gegeben hat (Ablehnungsbescheid; vgl. z. B. BSG, Urteil vom 22. April 2015 - B 3 KR 3/14 R -, juris-Rdnr. 10).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 11/13 R

    Krankenversicherung - augenärztliche Behandlung - Erkrankung an altersbedingter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung bestehe eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann, wenn zunächst der GBA in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB V eine positive Empfehlung über den diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Methode abgegeben habe und der Bewertungsausschuss sie zudem zum Gegenstand des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für die vertragsärztlichen Leistungen gemacht habe (Bezugnahme auf ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 02. September 2014 - B 1 KR 11/13 R -).
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Ihre vorherige Prüfung verbunden mit der Möglichkeit einer Beratung sei sachgerecht und liege gerade auch im eigenen Interesse der Versicherten, weil sie diese von dem Risiko entlasteten, die Kosten ggf. selber tragen zu müssen, wenn eine zur Erstattungspflicht führender Ausnahmetatbestand nicht vorliege (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 14/14 R -).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Dazu könne es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder von diesem selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben werde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 -).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Die Versicherte sei grundsätzlich gehalten, sich vor der Inanspruchnahme einer Behandlung außerhalb des Sachleistungssystems an ihre Krankenkasse zu wenden, die Leistungsgewährung zu beantragen und die Entscheidung der Krankenkasse darüber abzuwarten (Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 22. März 2005 - B 1 KR 3/04 R -).
  • BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 2861/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ansprüche auf Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.01.2024 - L 1 KR 145/22
    Dazu könne es kommen, wenn das Verfahren vor dem GBA von den antragsberechtigten Stellen oder von diesem selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben werde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit oder Verfahrensverzögerung zurückzuführen sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 2861/16 -).
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